Unsere Cheftrainerin im Bereich Trampolinturnen bezieht zum Artikel in der NZZ am Sonntag wie folgt Stellung:
Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen nehme ich wie folgt Stellung:
- Es wird mit Erstaunen darauf verwiesen, dass ich immer noch Trainings leite. Dabei hat nicht einmal Swiss Sport Integrity (SSI) in ihrem Untersuchungsbericht beantragt, dass ich nicht mehr als Trainerin tätig sein darf. Mit ihrem Untersuchungsbericht vom 7. September 2023 beantragte SSI beim Sportgericht, dass ich ein Coaching absolvieren muss. Erst recht darf ich heute als Trainerin arbeiten und das tun, was ich auch bei einem Schuldspruch tun dürfte.
- Ich weise die gegen mich erhobenen Ethik-Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück und erachte sie als ehrverletzend.
- Im Untersuchungsverfahren wurden durch die Stiftung Swiss Sport Integrity meine Rechte auf Rechtliches Gehör und das Recht auf ein faires Verfahren – beides Rechte die gemäss Bundesverfassung (BV) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) garantiert werden – schwerwiegend verletzt.
- Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports und in der Folge das Schweizer Sportgericht als oberste Sanktionierungsbehörde der Schweiz haben bisher meine Anträge geschützt.
- Es wurden mehrfach erhebliche negative Konsequenzen gegen meine Person ausserhalb des Verfahrens angedroht.
- Seit über drei Jahren bin ich Vorwürfen ausgesetzt, welche auch in den Medien ausgebreitet werden, mit allen negativen Folgen für meine Person und mein Umfeld.
- Ich fühle mich in meiner Würde und der Integrität meiner Person missachtet und verletzt, ohne dass ich mich gegen Verletzungen schützen könnte.
- Die Verletzungen treffen mich auch als Frau und Person mit Migrationshintergrund und Person mit geringem Einkommen.
- Mein Fall zeigt exemplarisch, dass für Trainerinnen und Trainer nicht nur kein ausreichender Schutz besteht. Ein Schutz der Trainer und Trainerinnen scheint vielmehr keinen Stellenwert zu haben.